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agentur quick veranstaltungsagentur von a bis z
Straße des Friedens 112
14557 Langerwisch
Tel. : 033205 - 62451
Funk : 0172 - 3945130
 
agentur quick veranstaltungsagentur von a bis z
033205 - 62451 
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Mietpreise

Allgemeine Geschäftsbedingungen der agentur quick für den Geschäftsbereich Vermietung

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur Quick und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der Agentur Quick benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.

2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

  1. Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, von der Agentur Quick nach Zweckdienlichkeit bestimmt.
  2. Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz der Agentur Quick, Str. des Friedens 112, 14557 Langerwisch
  3. Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren.
  4. Vermietete Gegenstände dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Agentur Quick nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen- und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung der Agentur Quick.

3. Aufbewahrung

Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommene Gegenstände werden von der Agentur Quick mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Ermessen verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Gegenstände obliegt dem Kunden. Agentur Quick kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.

4. Inanspruchnahme von Arbeitskräften

  1. Durch die Zur- Verfügungstellung von Arbeitskräften durch Agentur Quick entsteht zwischen der Agentur Quick und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag.
  2. Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch die Agentur Quick wird die Arbeitgeberposition Agentur Quick nicht berührt. Die Agentur Quick ist insbesondere weiterhin allein weisungsberechtigt.

5. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung

  1. Mit dem Tage der Zur-Verfügungstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme der Agentur Quick die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zur-Verfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt das Transport-, und Versandrisiko.
  2. Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, der Agentur Quick von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Agentur Quick ist bis zu 14 Tagen nach Rückgabe der Mietgegenstände berechtigt, dem Mieter nicht bekannt gewordene Mängel, Schäden und Umarbeitungen in Rechnung zu stellen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der Agentur Quick entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.
  4. Der Kunde haftet Agentur Quick für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche der Agentur Quick durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer sowie der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die der Agentur Quick durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist der Agentur Quick gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch die Agentur Quick gegeben ist, ist Agentur Quick berechtigt, den Kunden mit den anteiligen Versicherungskosten zu belasten.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderlichen Urheber-, Leistungs-schutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben und garantiert, dass er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber der Agentur Quick hergeleiteten Ansprüchen Dritter wird der Kunde die Agentur Quick freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  1. Haftung Agentur Quick
  1. Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Die Agentur Quick übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsachen Schäden -gleich welcher Art- entstehen.
  2. Die Agentur Quick übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienst-verschaffungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte.
  3. Sofern Agentur Quick durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände ( Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu.
  4. Werden auf technischen Einrichtungen von der Agentur Quick Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt die Agentur Quick lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung der Agentur Quick für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- und/oder Tonmaterials oder nicht bei der Agentur Quick hergestellter Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen beruhen, ist ausgeschlossen.
  5. Bei von der Agentur Quick schuldhaft verursachten Beschädigungen oder Abhandenkommen von zur Bearbeitung überlassenem Film- oder Bandmaterials beschränkt sich die Haftung der Agentur Quick auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.
  6. In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung Agentur Quick folgendes:

    1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

    2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des §24 AGB-Gesetzes haftet die Agentur Quick auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).

  1. Ist eine durch Agentur Quick erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich die Agentur Quick - unter Ausschluss weitergehender Ansprüche - nach ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von der Agentur Quick verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes der Agentur Quick möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolgen - sowie Begleitschäden - ist ausgeschlossen.
  1. Rücktritt vom Vertrag

    Bei bekannt werden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Fall des Zahlungsverzuges hat Agentur Quick das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen seitens des Kunden zurückzutreten.

  1. Mietzins bzw. Benutzungsentgelt
  1. Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden Preislisten Agentur Quick.
  2. Leistungen und Lieferungen der Agentur Quick werden grundsätzlich täglich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
  1. Zahlungen

    Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an die Agentur Quick zu leisten, und zwar so, dass die Agentur Quick den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen bis zu 4% berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur Erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

  1. Übertragung von Rechten und Pflichten

    Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit der Agentur Quick geschlossenen Verträgen ist unzulässig.

  1. Sonstige Bedingungen
  1. Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.
  2. Die Preisliste der Agentur Quick ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur Quick und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Potsdam vereinbart.

Stand 04/2001

Gogo-Tänzer und Tänzerin

Als einzigartige Tanz-Performance auf höchstem Niveau, ausdrucksstark und mit einem Hauch Erotik, ist diese Tanzeinlage vielseitig einsetzbar und passend für jeden Anlass. Das absolute Hightlight für ihre Show - für einen unvergessenden Eindruck, an dem man sich gerne erinnert.

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